Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)
1. Zahlung
Der Kaufpreis ist ohne Abzug zu zahlen. Die Aufrechnung gegenüber dem Kaufpreis ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung des Käufers rechtskräftig oder unbestritten ist.
2. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich etwaiger Zinsen und Kosten Eigentum des Verkäufers und darf weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden.
3. Abtretung
Zur Sicherung der Kaufpreisforderung sowie aller zukünftigen Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis (z. B. Zinsen, Kosten der Rechtsverfolgung) tritt der Käufer hiermit den jeweils pfändbaren Teil seiner gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche auf Gehalt/Lohn/Arbeitslosengeld an den Verkäufer ab.
4. Gewährleistungen
Bei Mängeln an der Ware ist das Gewährleistungsrecht des Käufers nach Wahl des Verkäufers auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
Bei einem Verkauf nach Muster können zumutbare material- oder herstellungsbedingte Unterschiede (z. B. in Farbe, Maserung, Design, Gewebe oder Faltenverarbeitung) nicht beanstandet werden.
Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Übergabe der Ware dem Verkäufer angezeigt werden. Außerdem muss die Ware vor Verlegung, oder weiterer Verarbeitung auf ihren einwandfreien Zustand und Richtigkeit überprüft werden. Andernfalls erlöschen insoweit die Gewährleistungsansprüche des Käufers.
Die Gewährleistung beträgt bei Privatkunden 24 Monate. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf mit einer Gewährleistungsfrist von 12 Monaten.
5. Schadensersatz
Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer – insbesondere wegen Lieferverzugs, Nicht-Erfüllung oder Schlechterfüllung – sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Verkäufer den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat.
Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt; sie bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 463. 480 Abs. 2 BGB.
6. Rücktrittsrecht
Bei Überschreitung vereinbarter Lieferungsfristen hat der Besteller eine angemessene Nachfrist zu bewilligen, die mindestens 4 Wochen betragen muss. Nach Ablauf dieser Frist ist er zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt; Schadensersatzansprüche wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung stehen dem Käufer nur zu, wenn der Verkäufer den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat.
7. Abnahmeverzug
Geht dem Verkäufer von einem Käufer, der sich in Abnahmeverzug befindet, nicht innerhalb von 14 Tagen seit Verzugseintritt die Erklärung zu, dass der Käufer die Ware abnehmen werde, oder verweigert der Käufer ohne Rechtsgrund die Abnahme, kann der Verkäufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung pauschal in Höhe von 25% des Kaufpreises verlangen. Der Nachweis, dass dem Verkäufer ein niedriger oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Käufer vorbehalten.
8. Maßtoleranzen
Bei Zuschnitten jeglicher Art gilt grundsätzlich eine Maßtoleranz von 1,5 % auf das vereinbarte Maß.
9. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Mülheim/Ruhr.
Soweit Vorstehendes nicht anders geregelt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.